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Der Mitgliedsbeitrag wird einmal jährlich, im ersten Quartal des Jahres erhoben
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Bei neu aufgenommenen Mitgliedern wird der Jahresbeitrag unmittelbar nach Bestätigung der Aufnahme fällig
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Bei Mitgliedern, die dem Verein im Zeitraum zwischen 1. Oktober bis 31. Dezember eines Jahres beitreten, fällt der Mitgliedsbeitrag erstmalig im darauffolgenden Jahr an
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Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben
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Der Einzug des Mitgliedsbeitrags erfolgt bei Neumitgliedern ausschließlich im Lastschriftverfahren. Über Ausnahmen entscheidet die Vorstandschaft in begründeten Einzelfällen
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Bankgebühren, die vom Mitglied zu vertreten sind, z.B. Stornogebühren oder Rückbuchungen, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt
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