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 | Info Jugendfeuerwehr |
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Die Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr bringt viel Spaß und man lernt jede menge neues. Um jedoch bei einem Einsatz schnelle und professionelle Hilfe leisten zu können, sind gewisse Pflichten zu erfüllen:
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Teilnahme an - Einsätzen (ab dem 16. Lebensjahr mit entsprechender Ausbildung), Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen (ab dem 18. Lebensjahr)
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Weisungen Vorgesetzter befolgen
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Unfallverhütungsvorschriften beachten
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Dienstvorschriften und Satzung beachten
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Dienst- und Schutzkleidung tragen und pflegen
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Unfälle im Feuerwehrdienst sofort dem Kommandanten/Vertreter melden
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Bei Dienstverhinderung schriftlich oder telefonisch entschuldigen
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Im Folgenden findest Du vorab Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Ausbildungs- und Übungsdienst: Die Übungen bzw. Zusammenkünfte der Jugendfeuerwehr finden etwa im monatlichen Turnus am Montag oder Dienstag statt. Sie beginnen um 19:00 Uhr und enden um ca. 20:30 Uhr.
Bei der Ausbildung selbst werden nur leichte Geräte verwendet, so dass nach menschlichem Ermessen keine körperlichen Schäden eintreten können.
Zur Ausbildung stehen speziell geschulte Führungskräfte zur Verfügung, die unseren Nachwuchs in feuerwehrtechnischer wie auch kameradschaftlicher Weise anleiten. Dabei wird größtes Augenmerk auf Übereinstimmung mit dem Elternhaus und der Schule gerichtet.
Für Treffen der Jugendfeuerwehr, Übungen, Ausbildung und Unterrichte ist vom Kommandanten Dienst angesetzt, d. h. die Teilnahme ist grundsätzlich Pflicht. Bei Verhinderung ist eine schriftliche oder telefonische Entschuldigung abzugeben .
Nach der Ausbildung/Übung: Nach den Übungen werden unseren jungen Kameradinnen und Kameraden alkoholfreie Getränke angeboten (Limo, Wasser, Saft oder Spezi je € 1,00). Sie werden aber gebeten, den Heimweg so anzutreten, dass sie bis spätestens 21.00 Uhr zu Hause sein können. Für das direkte und unverzügliche nach Hause gehen/fahren ist jeder Jungfeuerwehrler selbst bzw. die Eltern verantwortlich.
Mitgliedsbeitrag: Die Freiwillige Feuerwehr sowie der Feuerwehrverein erheben keinen Mitgliedsbeitrag für Mitglieder der Jugendgruppe.
Feuerwehreinsatz: Bis zum 16. Lebensjahr dürfen Jugendliche nicht an Feuerwehreinsätzen teilnehmen, bis zum 18. Lebensjahr können sie bedingt (d. h. außerhalb des Gefahrenbereiches, mit entsprechender Ausbildung und einem erfahrenen Feuerwehrmann an der Seite) eingesetzt werden.
Versicherungsschutz: Alle Mitglieder der Jugendgruppe und auch alle aktiven Feuerwehrangehörige sind für den Dienst in der Feuerwehr über den Bayerischen Gemeinde- unfallversicherungsverband bzw. über die Versicherungskammer Bayern durch uns versichert.
Ausrüstung Schutz- und Dienstkleidung: Nach Eintritt in die Jugendfeuerwehr erhält jeder Feuerwehranwärter folgende Ausrüstung: 2-tlg. Schutzanzug, Helm, Stiefel sowie Mütze, Hemd, Sakko und Krawatte. Es wird gebeten, darauf zu achten, dass diese Ausrüstungsgegenstände sorgfältig behandelt werden, sie bleiben Eigentum der Gemeinde.
Veranstaltungen: Zu größeren Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr oder des Feuerwehrvereines (Fahrten, Zeltlager, Familienausflug etc.) erhälten unsere Feuerwehranwärter (sowie die Eltern zur Information und Kenntnisnahme) Einladungen mit Erlaubnisschreiben, die von den Erziehungsberechtigten bei Teilnahme immer ausgefüllt an die Feuerwehr gerichtet werden müssen. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist grundsätzlich freiwillig,
Ansprechpersonen Für weitere Fragen oder Probleme stehen entsprechende Ansprechpartner zur Verfügung.
Du oder Deine Eltern möchten die Feuerwehr persönlich kennen lernen: Wenn Du oder Deine Eltern sich selbst ein Bild über die Arbeit unserer Freiwilligen Feuerwehr machen möchten, so laden wir Sie herzlich zu einer Informations- veranstaltung ein (bitte verwenden sie hierzu unser Kontaktformular).
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